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Physio-deutschland 30.03.20
Klarstellung und Erforderlichkeit (§7 Abs.3)
Eine medizinische erforderlichkeit wird ärztlich bestätigt durch Attest, Verordnung, Rezept oder ähnliches, dabei sind auch Bestätigungen ausreichend , die nicht älter als drei Monate sind.
Physio-Heilpraktiker (§7 Abs. 4)
Sektorale Heilpraktiker, die zur Ausübung der Heilkunde gemäß §1 des Heilpraktikergesetzes befugt sind , dürfen ihre Tätigkeit weiter ausüben.
Hier die Rechtsverordnung: Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.03.20
Physio-deutschland 22.03.20
Physiotherapie weiterhin zulässig
Dies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW in der soeben veröffentlichten Rechtsverordnung festgelegt. Damit ist die Öffnung der Praxen auch weiterhin möglich.
Hier die Rechtsverordnung: www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-03-22_coronaschvo_nrw.pdf
!!! ACHTUNG!!! Alle Kurse sind seit 13. März vorerst unterbrochen!
aktuelle Kurse:
Rückenschule nach KddR
Wirbelsäulengymnastik: Dienstag 20h
Donnerstag 18h
Donnerstag 19:15h